Fahrtkosten für berufstätige Abendschüler:innen

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Wir fördern Abendschüler:innen!

Einsatz lohnt sich: Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.

Einreichschluss: 31. Oktober 2024



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