Wir fördern Lehrlinge!
Der Heimplatz wird leistbar: Lehrlinge können einen Heim-/Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.
Voraussetzungen für den Heim-/Wohnkostenzuschuss:
- Du bist Lehrling und besuchst blockweise die Berufsschule.
- Dir ist nicht zumutbar, jeden Tag nach Hause zurückzukehren.
- Du brauchst vorübergehend (max. für 8 Wochen je Lehrgang) am Ausbildungsplatz ein Heim oder eine Wohnung.
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Lehrlinge erhalten einen Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zu Berufswettbewerben aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.