Wir fördern Abendschüler:innen!
Einsatz lohnt sich: Arbeitnehmer:innen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss für berufstätige Abendschüler:innen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 26.400 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Die Anträge für das Jahr 2023 stehen voraussichtlich ab Mitte Februar 2024 zur Verfügung.
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