Zuschuss für Fahrtkosten

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Arbeitnehmer:innen, die mindestens an zwei Tagen in der Woche zur Arbeit pendeln, können ein Jahr rückwirkend einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen. Der Zuschuss ist abhängig von der einfachen Wegstrecke zwischen Wohn- und Dienstort und dem Einkommen.

Nutzer des Öffentlichen Verkehrs können ihre Tickets, die sie im Jahr 2024 erworben haben, bereits 2024 einreichen.

 

Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss:

  • Sie sind Arbeitnehmer:in und haben den Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie fahren vom Wohnsitz zum Dienstort mindestens 5 km in eine Richtung.
  • Für eine Wegstrecke zwischen 5 und 20 km müssen Pendler, die das Privatfahrzeug nutzen, den Nachweis für die große Pendlerpauschale beibringen.
  • Damit Sie den vollen Zuschuss erhalten, müssen Sie an mindestens 4 Tagen in der Woche pendeln.
  • Das monatliche Einkommen vermindert sich bei Alleinverdiener:innen um 300 Euro und für jedes Kind um weitere 150 Euro, sowie bei Alleinerzieher:innen für jedes Kind um 150 Euro. Es werden nur Kinder bei der Berechnung berücksichtigt, die im Haushalt des/r Antragsteller:in leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Öffentlicher Verkehr

Abhängig von der Entfernung wird für den öffentlichen Verkehr ein Zuschuss bis zu einem maximalen Einkommen von 35.000 Euro (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel) gewährt. Details finden Sie im Merkblatt.  

Individualverkehr

Ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs nachweislich nicht möglich/zumutbar, kann bis zu einer Einkommensgrenze von 31.680 Euro (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel) für den Individualverkehr ein Zuschuss beantragt werden. Details finden Sie im Merkblatt.  

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Einreichschluss: 31. Oktober 2024

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