Wir fördern Mobilität!
Wer viel unterwegs ist, soll keinen Nachteil haben: ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Mautkostenersatz aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.
Voraussetzungen für den Mautkosterersatz:
- Sie haben den Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie benützen nachweislich die Maustrecken Tauernautobahn, Felbertauerntunnel oder die ÖBB-Autoschleuse Tauernbahn.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 26.400 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Einreichschluss ist der 31. Oktober 2021.
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Anträge: Wichtige Infos zur Abgabe
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Fahrtkosten für berufstätige Abendschüler
ArbeitnehmerInnen, die sich in einer Abendschule weiterbilden, haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes.

Zuschuss für Fahrtkosten
ArbeitnehmerInnen, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.