Das Land Kärnten gewährt im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes Fahrtkostenzuschüsse für Kärntner Arbeitnehmer:innen. Diese werden aus Mitteln der Arbeitnehmerförderung finanziert und von der Arbeiterkammer Kärnten administriert.
Im Rahmen einer Sonderaktion gewährt das Land Kärnten jenen Kärntner Arbeitnehmer:innen, die für den aktuellen „Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen“ sowie für den „Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge“ anspruchsberechtigt sind – jeweils für den Individualverkehr/Privatfahrzeug – einen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 75 ab einer einfachen Wegstrecke von 30 Kilometern vom Wohn- zum Dienstort.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt für den aktuellen „Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen“ oder den „Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge“ – jeweils für den Individualverkehr.
- Die einfache Wegstrecke vom Wohnsitz zum Dienstort muss mindestens 30 km betragen.
- Für die Wegstrecke vom Wohnsitz zum Dienstort muss das Privatfahrzeug verwendet werden, da die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachweislich nicht möglich ist.
- Der aktuelle Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Berufspendler:innen und auf Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge (jeweils Privatfahrzeug) muss entweder bereits eingereicht, positiv erledigt sein oder mittels eigenem Antragsformular mitgesendet werden.
Die Antragstellung ist ab 1. Juni möglich.
Einreichschluss: 31.12.2026
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt
Hinweis
Auf die genannte Förderung und den genannten Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.